AG gründen
Die Aktiengesellschaft ist die wichtigste Gesellschaftsform in der Schweiz. Die AG verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenem Namen (Firma). Sie ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital (Aktienkapital) in Aktien zerlegt ist. Die Aktieninhaber (Aktionäre) üben ihre Rechte als Gesellschafter im Rahmen der Generalversammlung aus. Die eigentliche Geschäftsführung der AG ist dem Verwaltungsrat und den vom Verwaltungsrat eingesetzten Geschäftsführern (Direktoren) vorbehalten.
Die Gründung einer AG ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
- Gründungsvertrag muss durch eine Urkundsperson öffentlich beurkundet werden
- Ein-Personen-Gründung ist zulässig
- Ausländer können alle Aktien besitzen. Ebenso kann der Verwaltungsrat ausschliesslich durch Ausländer besetzt sein. Es muss aber mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz, welche nicht zwingend Mitglied im Verwaltungsrat sein muss, bestellt werden, die sämtliche Rechtshandlungen für die Gesellschaft vornehmen kann (Einzelunterschriftsberechtigung bzw. zwei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Kollektivunterschrift).
- Das Gesellschaftskapital beträgt mindestens CHF 100'000.-
- 20% des Aktienkapitals, mindestens CHF 50'000.-, muss einbezahlt oder durch Sacheinlage liberiert sein.
Vorteile der AG
- Beschränkte Haftung
- Einfache Übertragung
- Anonymität der Teilhaber - keine Publizitätspflicht
- Unbegrenztes Aktienkapital


