GmbH gründen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie stellt heute eine attraktive Variante zur AG dar. Die juristische Person mit eigener Firma ist eine Mischform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Die Haftung derr Gesellschaft beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital. Der Handelsregister-Eintrag am Sitz der Gesellschaft ist obligatorisch. Die GmbH erlangt das Recht auf Persönlichkeit erst durch diesen Eintrag. Die Gründung einer GmbH ist am bestimmte Voraussetzungen gebunden:
- Das Gesellschaftskapital muss mindestens CHF 20'000.- betragen
- 100% des Gesellschaftskapitals muss einbezahlt oder durch Sacheinlagen liberiert sein
- Ein-Personen-Gründung ist zulässig
Ausländer können sämtliche Stammanteile besitzen. Ebenso kann die Geschäftsführung ausschliesslich durch Ausländer besetzt sein. Es muss aber mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz, welche nicht zwingend Mitglied der Geschäftsführung sein muss, bestellt werden, die sämtliche Rechtshandlungen für die Gesellschaft vornehmen kann (Einzelunterschriftsberechtigung bzw. zwei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Kollektivunterschrift).
Vorteile der GmbH
- Beschränkte Haftung
- Geringes Mindestkapital
Nachteile der GmbH
- Fehlende Anonymität


