Wie gründe ich?
Die Gründung einer AG oder GmbH mit domizil4u ist sehr einfach und rasch möglich.
Zudem können Sie bei der Wahl des Domizil bei uns von den Standortvorteilen in steuergünstigen Kantonen (wie Obwalden, Nidwalden oder Zug) profitieren.
Der Ablauf einer Firmengründung (AG oder GmbH) mit domizil4u ist wie folgt:
- Angabe der erforderlichen Informationen an domizil4u gemäss Dokumentation
- Gründungsberatung durch domizil4u
- Vereinbarung Termin für Gründungsversammlung
- Abklärung des Firmennamens durch domizil4u
- Einrichtung eines Kapitalsperrkontos für das Kapital und Überweisung
des Gesellschaftskapitals durch Sie - Bank bestätigt den Eingang des Kapitals auf Ihrem Kapitalsperrkonto
- Erstellen sämtlicher erforderlichen Dokumente (Statuten/öffentliche Urkunde etc.) durch domizil4u
- Durchführung Gründungsversammlung bei domizil4u mit unserem Notar (ANWESENHEIT ERFORDERLICH)
- Anmeldung ans Handelsregisteramt durch domizil4u
Beachten Sie:
Die Gründung einer AG/GmbH kann seit dem 1.1.2008 mit einer Person durchgeführt werden. Der Gründer/die Gründer können sich an der Gründung auch vertreten lassen, so dass ein Bevollmächtigter von domizil4u allein die Gründung bei der Urkundsperson vollziehen kann. Die Gründung wird dann treuhänderisch durchgeführt.
Nach der Gründung können die Aktien/Stammanteile auf einen einzigen Aktionär/Gesellschafter übertragen werden, welcher gleichzeitig auch alleiniger Verwaltungsrat und Geschäftsführer sein kann. Darunter versteht man die weit verbreitete Einmann-AG bzw. Einmann-GmbH.
Der Vorteil der treuhänderischen Gründung besteht darin, dass die eigentlichen Aktionäre/Gesellschafter ihre Identität nach Aussen nicht offenlegen müssen.
Mit der Vorlage des Handelsregisterauszuges gibt die Bank die gesperrten Mittel wieder frei. In der Regel wird dabei ein Firmenkonto bei dieser Bank eröffnet und das Geld auf dieses Konto übertragen. Es ist Ihnen aber auch freigestellt das Kapital auf ein anderes Konto zu transferieren.
Es muss mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Register eingetragen sein (bzw. mehrere mit Zeichnungsberechtigung zu zweit). Diese Personen müssen nicht zwingend auch Gesellschafter/Aktionär sein.


